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Langgestrecktes Sandsteingebäude mit Scheune, Ställen, Keller und einem Tanzsaal, in mehreren Abschnitten zwischen 1824 und 1897 erbaut, gehörig zu einer großen, repräsentativen Hofreite mit bedeutender Vergangenheit: ursprünglich angeblich eine Erbach-Fürstenauer Mühle, später u. a. Hofgut des Grafen Bergheim/Weinheim. Kulturdenkmal als Sachteile sind des weiteren ein Laufbrunnen mit rundem Stock, eine Inschriftenplatte von 1608 mit Müllerszeichen ("Haue") sowie ein weiterer Reliefstein unbekannten Alters mit einem halben Mühlrad (?), beide neben dem Wohnhaus am Boden verlegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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