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Mehrere Grenzsteine mit dem Wappen der Kurpfalz, der Hiltersklingen an der Hart seit 1461 gehörte. 1623 bzw. 1650 fiel Hiltersklingen an Kurmainz und zur Dokumentation dieses Rechtsaktes wurden die Grenzsteine mit dem Wort "ABGELÖST", der Jahreszahl 1650 und dem Mainzer Rad versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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