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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
  • Lindenplatz 1
ehem. Rathaus und Synagoge
Flur: 7
Flurstück: 93/1, 93/2

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra

An städtebaulich exponierter Lage in der Sichtachse der Schulstraße angesiedelter Fachwerkbau, der auf eine wechselhafte Geschichte zurückblickt. Der laut giebelseitiger Inschrift 1713 als Rathaus errichtete Bau eine Rähmkonstruktion mit dreiseitigem Geschossversatz und voll ausgebildeten Mannfiguren im Obergeschoss. Die Gefache mit floralen, mit Bändelwerk gerahmten Kratzputzmotiven ausgeschmückt. An der linken Traufseite qualitätvolle Schieferverkleidung. Im Erdgeschoss des Schaugiebels haben sich hohe vierflügelige Fenster mit Bleisprossen erhalten. Der Bau diente im 19. Jh. als Dorfschule. Vermutlich ab der Zeit um 1900, als die kleine jüdische Gemeinde von Lohra sich von Fronhausen trennte und selbständig wurde, Anmietung und Einrichtung einer Synagoge, Schule und Lehrerwohnung. In der Reichspogromnach keine Beschädigung, da in christlichem Besitz. Später wieder Nutzung als Rathaus, dann Übergang an die Sparkasse, in jüngster Zeit in Privatbesitz. Inschrift auf Rähm und Obergeschossschwelle: "Im Jahr 1713 den 20ten Augusti ist dis Rathaus erbaut zu der Zeit als Her Christstofel Spanenberg Bauherr sint ge wessen die Herns Schepfen als Meister Johan Seibert Vier man Johanes Neuman Henrich Hens Johanes Kueckel Johan Seibert Hans Reinhart Schmit Johan Simon Johan Christ Kraft ale Gericht schepfen der Unterschultes ist Henrich Herbel Werkmeister sind Hans Peter und Johannes Kraus kop".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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