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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Lohra
Giebelständiges Wohnhaus als wichtiger Bestandteil der den Berg hinaufführenden Bebauung mit fränkischen Hofreiten. Der an der Platzaufweitung zur Marburger Straße städtebaulich hervortretende Bau auf hohem Sockel eine Rähmkonstruktion mit Mannverstrebungen an Eck- und Bundstielen, der umlaufende Geschossversatz mit leichten Profilierungen. Die an der rechten Traufseite in der Höhe verspringende Schwelle lässt auf eine ehemalige Nutzung als Ernhaus schließen. Der giebelseitig verschieferte Bau ist in die Mitte des 18. Jhs zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |