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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
Altenvers
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Altenvers

Die Gesamtanlage umfasst einen Bereich, der sich entlang der von Ost nach West verlaufenden Gutenbergstraße und der von Nord nach Süd verlaufenden Martin-Luther-Straße mit der Verlängerung durch die Schillerstraße aufspannt. Südlich der nahezu rechtwinkligen Kreuzung verläuft bogenförmig der Lönsweg mit Übergang in die Schillerstraße. An dieser Einmündung ist die alte Steinkirche angesiedelt, die als romanischer, möglicherweise auf karolingischen Einfluss zurückgehender Saalbau mit kleinem Kirchhof im Ortsbild die zentrale Stellung einnimmt. Von besonderer Wirkung ist die vom Bachlauf des Seelbaches stark ansteigende Topographie, die sich gerade im Bereich der unteren Martin-Luther-Straße regelrecht steil gestaltet. Bei der Hofanlage Martin-Luther-Straße 5 sind die im Straßenraum deutlich wirksamen Gebäudesockel dementsprechend ausgebildet. Gerade der Blick entlang der Martin-Luther-Straße nach Süden ist wegen der Aussicht über die Seelbachniederung hinaus Richtung Stoßberg besonders eindrucksvoll.

Das Straßenbild im östlichen Teil der Gutenbergstraße ist geprägt von Zwei- und Dreiseithöfen, deren Wohnhaus giebelständig ausgerichtet ist. Den Auftakt als Eingang zum historischen Ortskern macht hier Gutenbergstraße 2 mit einem Rähmbau des 18. Jhs. und der leicht in den Straßenraum hineingedrehten Scheune. Im Sinne eines Pendants wirkt das als Ersatzbau in jüngerer Zeit errichtete, gegenüberliegende Wohnhaus, das die spitzwinklige Abzweigung der Schillerstraße markiert. In deren talwärts führendem Verlauf ergibt sich zwischen dem langgestreckten Nebengebäude von Nr. 7 und dem traufständigen Wohnhaus von Nr. 12 eine prägnante Einengung. Die beiden Vierseithöfe Nr. 12 und 14 bilden hier ein verdichtetes Konglomerat aus polygonal zueinander angeordneten Wohn- und Wirtschaftsbauten, die in ihrem ältesten Bestand zum Ende des 17. Jhs. errichtet sind. Währenddessen ist die südliche Schillerstraße von einer geradlinig-rechtwinkligen Bebauung geprägt, deren Endpunkt von dem aus den 20er Jahren des 20. Jhs. stammenden Wohnhaus Schillerstraße 4 bestimmt wird, das als relativ großvolumiger Putzbau die Bebauung abschließt. Den Ortseingang von Westen markieren die schräg zum Straßenverlauf angeordneten Wirtschaftsgebäude des Vierseithofes Lönsweg 5, die zusammen mit der gegenüberliegenden Böschungsmauer von Franckeweg 1 und dem Geländeanstieg eine bemerkenswerte perspektivische Wirkung erzeugen.

Die älteste historische Bausubstanz stammt aus dem Ende des 17. bzw. Anfang des 18. Jhs.: Das Wohnhaus Schillerstraße 12 zeigt im Kern noch eine Ständerkonstruktion mit urwüchsig gebogenen Streben, die Scheune von Schillerstraße 8 ist in ihrem Ursprung ebenfalls als Gefüge mit durchlaufenden Ständern und mit V-förmig angeordneten Streben entstanden. Die Verarbeitung von gebogenen Streben zur Aussteifung des Fachwerks und die dekorative Ausgestaltung der Mannfiguren durch Halsriegel, Fußgegenstreben etc. an Eck- und Bundstielen, wie sie um die Mitte des 18. Jhs. üblich ist, lässt sich auch bei Franckestraße 3, Gutenbergstraße 2, 6 und Schillerstraße 3, 5 und 6 beobachten. Von besonderer städtebaulicher Wirkung ist hier das Wohnhaus Schillerstraße 5, das an der Einmündung zum Lönsweg gegenüber der Kirche steht und dessen Straßenfassaden durch eine reichhaltige Kratzputzverzierung mit Motiven aus Flora und Fauna geschmückt sind. Am südlichen Ortsausgang erregt das schmale, traufständige Wirtschaftsgebäude von Schillerstraße 3 durch das fortlaufende Band von wechselseitigen Kurzstreben Aufmerksamkeit. Zu Beginn des 19. Jhs. werden die aufwändigeren Farbwerkformen seltener: das Wohnhaus Lönsweg 3 zeigt als Ernhaus mit ehemals eingetieftem Eingang, der noch in Form der alten Türeinfassung erhalten ist, letztmals in Altenvers einen Rähmbau mit Geschossversatz und eichenen Mannfiguren. In der Folge taucht das konstruktiv verstrebte Nadelholzfachwerk wie Lönsweg 4 auf oder bisweilen mit Anklängen an ältere Formen wie Lönsweg 5. Zum Ende des 19. und Anfang des 20. Jhs. treten dann die Ziegelbauten in Erscheinung, die mit dem Wohnhaus Gutenbergstraße 3 in zweifarbigem Sichtmauerwerk errichtet sind oder neben der Zweifarbigkeit noch mit farbig glasierten Schmuckziegeln arbeiten wie das Stallgebäude von Gutenbergstraße 1 und die Einfriedung von Schillerstraße 6.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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