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Tagelöhnerhaus des benachbarten Hofes Nr. 9. Gestelztes Kleinhaus von 1808 (am Eckständer datiert) in Hanglage. Im Bruchsteinsockel ein gewölbter Keller. Seitliche Außentreppe zum Wohngeschoß aus konstruktivem Fachwerk. Guterhaltenes, sozialgeschichtlich interessantes Beispiel eines Odenwälder Kleinhauses. Neben dem Haus ein Sauerkrautständer mit Hauszeichen und der Jahreszahl 1759.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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