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An frühere Bauzustände des bedeutenden Hubenhofes erinnern zwei an der Ostseite des Wohnhauses eingemauerte Werkstücke: der Schlußstein eines Kellereingangs mit der Jahreszahl 1568 und ein 1760 (?) datierter Quader. Interessant auch der Brunnen im Hof, 1841 datiert und mit einem Sonnenrad geschmückt, dessen Stock in die Pfosteneinfriedung des Hofes integriert ist. Haus und Wirtschaftsgebäude sind Neubauten des 19. und 20. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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