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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
Damm
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Damm

Die Gesamtanlage breitet sich hauptsächlich entlang der Fronhäuser Straße aus, die mit ihren Querstraßen und der parallel verlaufenden Unteren Straße ein annähernd regelmäßiges Besiedlungsgeflecht bildet. Als südwestliche Begrenzung fungiert die Salzböde, vom Bachlauf nach Nordosten steigt das Gelände leicht an. Zwischen Salzböde und dem Mühlgraben erstreckt sich eine Wiesenzone, die den eindrucksvollen Blick auf die Bebauungskante mit der sich hier entlang ziehenden Damm-Mühle freigibt. Die Wiesenzone zieht sich nach Norden bis an die Fronhäuser Straße, so dass von Nordwesten her die Einbettung des Ortes in die weite Talauenlandschaft der Salzböde malerisch zur Geltung kommt. Im Nordosten zieht die Trasse der Eisenbahnlinie von Niederwalgern nach Herborn vorbei, die 1893 eingeweiht und in den 90er-Jahren des 20. Jhs. stillgelegt wurde.

Die Bebauung im Verlauf der Fronhäuser Straße als Haupterschließung ist geprägt von Zwei- und Dreiseithofanlagen, deren Hoffläche sich in der Regel zur Straße öffnet und deren Wohnhäuser giebelständig angeordnet sind, so dass sich im Ortsbild eine charakteristische Reihung ergibt. Als Ortseingang wirken hier Nr. 29 und die gegenüberliegende, mit einem Mansarddach versehene Scheune von Fronhäuser Straße 20. Im ersten Abschnitt mit den Hausnummern 29 bis 10 an der Einmündung der Salzbödestraße stammen die Anlagen größtenteils aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. Lediglich der großflächige Vierseithof Fronhäuserstraße 12 verfügt über Wirtschaftsgebäude des 18. Jhs. und ein wohl als Ersatzbau im 19. Jh. entstandenes traufständiges Wohnhaus, das im Straßenraum eine prägnante Stellung einnimmt. Jenseits der Einmündung Salzbödestraße bilden die beiden Höfe Fronhäuser Straße 6 und 8 an der nördlichen Ortseinfahrt eine Baugruppe, die sich durch eine nahezu geschlossene Hofbildung kennzeichnet. Die Bausubstanz hier geht bis in die 1. Hälfte des 18. Jhs. zurück, was am Wohnhaus Nr. 8 gut ablesbar in Form der breitstehenden, urwüchsig gebogenen Streben zu erkennen ist. Auch die in Ständerbauweise errichtete, später um einen Kniestock erweiterte Scheune von Nr. 6 ist dieser Bauzeit zuzurechnen. Etwa in die Mitte des 18. Jhs. datieren die Hauptgebäude von Salzbödestraße 4 und 6. Der sich durch eine Zweitoranlage zur Straße abgrenzende Vierseithof Nr. 4 bildet an der Platzaufweitung zwischen Kirche und ehemaligem Rathaus eine geschlossene Rückwand für die Sichtachse der Unteren Straße aus. Die 1909 errichtete Kirche ist in für die Bauzeit ungewöhnlicher Form mit dem hinteren Giebel an ein Nachbargebäude angefügt. Die Bebauung des Ortskerns schließt nach Nordwesten die Dammer Mühle (Salzbödestraße 6) ab, an deren Mühlengebäude und Wohnhaus entlang der Mühlengraben mit dem noch vorhandenen und betriebenen Mühlrad verläuft. Der Mühlgraben knickt parallel zur Salzbödestraße ab und mündet an der Brücke über die Salzböde wieder in das Hauptbachbett.

An der Unteren Straße haben sich kleinere Zwei- und Dreiseithöfe angesiedelt. Ältester Hof ist Nr. 6, bei dem das Wohnhaus und die noch in einem Ständergefüge erbaute Scheune aus der 1. Hälfte des 18. Jhs. stammen. An der Scheune sind die von der Schwelle bis zum Dach reichenden Langstreben, am Obergeschoss des Wohnhauses die gebogenen Streben und diagonalen Brüstungshölzer erhalten. Auf der Hofseite ganz von einer handwerklichen Schieferverkleidung behangen ist das Wohnhaus Untere Straße 3, das auf der Rückseite vollausgebildete Mannfiguren des 18. Jhs. zeigt. In unmittelbarer Nähe steht das ungenutzte Wohnhaus Fronhäuser Straße 20, das ursprünglich zur Unteren Straße orientiert war. Der dreizonige Rähmbau aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. weist im Obergeschoss an Eck- und Bundstielen noch dekorativ ausgebildete Mannverstrebungen mit Halsriegel und Sporn auf. Durch sein mit Medaillons geschmücktes Brüstungsfachwerk und das verzierte Freigespärre kommt auch dem in einen Neubau integrierten Wohnhaus Fronhäuser Straße 18 eine besondere Bedeutung im Ortsbild zu. Nur noch selten anzutreffen sind Erdkeller, die als in das Gelände eingegrabene, meist mit einem Gewölbe versehene Massivbauwerke in der unelektrifizierten Zeit wichtiges Glied bei der Vorratshaltung waren. Ein solcher Keller ist gegenüber der Hofanlage Fronhäuser Straße 6 an einer Wegeinmündung überliefert. An die frühere Wasserversorgung über Brunnen erinnert der noch funktionsfähige gusseiserne Brunnenstock mit gebogenem Schwengel, der vor dem Wohnhaus Untere Straße 4 platziert ist.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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