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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Damm
An der Einmündung der Salzbödestraße angelegte vierseitige, geschlossene Hofanlage; das schräg im Straßenraum angeordnete Wohnhaus ein in mehreren Bauphasen errichteter Rähmbau, dessen Kern in das frühe 18. Jh. zurückreicht. Das straßenseitige Wirtschaftsgebäude im Erdgeschoss massiv unterfangen, darüber ein Fachwerk mit Mannverstrebungen des 18. Jhs. Der Hof ist durch eine Einfahrtsüberdachung erschlossen, die wohl etwa zeitgleich mit der 1848 erbauten Scheune entstanden ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |