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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Damm
Für die Nordostseite der Fronhäuser Straße typische Hofanlage mit leicht zurückgesetztem, giebelständigem Wohnhaus, das als langgestreckter schmaler Rähmbau im letzten Drittel des 19. Jhs errichtet wurde. Auffällig hier der aus geschichteter Grauwacke erstellte Sockel und die einläufige Außentreppe. Die Abgrenzung zur Straße durch eine Ziegelsteinmauer mit Werksteinabschluss der Pfosten und einem handwerklich gut gearbeiteten Schiebetor. Die Hoffläche ist mit Natursteinpflaster belegt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |