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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Damm
An der Ecke zur Einmündung der Ringstraße angesiedelte Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus, das am hinteren Giebel durch ein weiteres Wohnhaus erwwitert ist. Beide Bauten sind in konstruktivem Fachwerk des letzten Drittels des 19. Jhs errichtet und nehmen im Straßenraum eine wichtige städtebauliche Stellung ein. Parallel zur Straße eine Hofabgrenzung aus ziegelsteingemauerten Pfosten mit Werksteinaufsatz. Die hinten im Hof angeordnete Scheune stammt aus dem 1. Drittel des 20. Jhs. und ist im Erdgeschoss handwerklich sorgfältig in Ziegelstein errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |