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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
Damm
  • Salzbödestraße 6
Dammer Mühle
Flur: 10
Flurstück: 40/4

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Damm

Am Westrand des Ortes angsiedelte vierseitige Hofanlage, die für das Ortsbild in diesem Bereich von besonderer Bedeutung ist. Kernbau der heutigen Anlage ist das 1742 entstandene Fachwerkwohnhaus, das nach Süden im 19. Jh. erweitert und durch einen erkerartigen Vorbau ergänzt wurde. Nördlich schließt sich das Mühlengebäude an, das zur Seite des Mühlgrabens weitgehend massiv errichtet ist. 1997 wurde das alte oberschlächtige Wasserrad durch ein neues aus Metall ersetzt und um ein Stromerzeugungsaggregat erweitert, das bis zu 15 kW/h produziert. Dabei wurde auch das blecherne Gerinne und die Stirnwand in Betonbauweise erneuert. Getriebe und Mahlwerk sind vollständig erhalten. Als Besonderheit gilt der Porzellanwalzenstuhl für Weizenmehl, der um 1891 als sehr fortschrittliches Produktionsteil eingebaut wurde. Aus dem 19. Jh. stammt das kleine Maschinenhaus jenseits des Mühlgrabens, in dem ehemals eine Dampfmaschine das Mühlrad bei Wassermangel antrieb. Die vermauerte Öffnung für die damalige Wasserradwelle ist noch sichtbar. Urkundliche Erwähnungen der Dammer Mühle gehen bis in das Jahr 1300 zurück.

Aus dem späten 19. Jh. stammen das inzwischen zu Wohnzwecken umgebaute Stallgebäude im Süden und das Wirtschaftsgebäude im Osten. Der Lager- und Abfertigungsbau mit Laderampe ist in der 2. Hälfte des 20. Jhs. zur Anlage hinzu gekommen. Der etwa parallel zur Salzböde immer offen verlaufende Mühlgraben mündet etwa 100 m südlich der Mühle wieder in den Bachlauf.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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