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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
Kirchvers
  • Kreuzmühle 1
Kreuzmühle
Flur: 9
Flurstück: 41/3

Etwa 1 km nordöstlich der Ortslage von Kirchvers angesiedelte Hofanlage, die im Salbuch von Kirchvers 1592 erstmals als "Schlagmohln" erwähnt wird. Ehemals Nutzung des Wassers der westlich vorbeifließenden Vers, die über einen Mühlgraben angeschlossen war. Haupthaus ist das gut restaurierte Mühlengebäude, an dessen im Erdgeschoss massiv errichteter Giebelseite sich ein in neuerer Zeit nachgebautes Holzwasserrad befindet. Der Rähmbau mit umlaufendem Geschossversprung und breitstehenden Mannfiguren an Eck- und Bundstielen zeigt als Besonderheit der Ausstattung durch einen Zahnschnitt verzierte Füllhölzer sowie durch zweierlei quadratische Stempel geschmückten Gefachputz. Im Rähm die Inschrift: "Aufgeschlagen den 5 Dag Marzi Johan Kunrad Riel Anno Christi 1701". In reichen Fachwerkformen ist das Altenteilerhäuschen erbaut, das laut Überlieferung 1735 aus Weipoltshausen hierher versetzt wurde. Der in der Sichtachse des Hofzuganges weitgehend symmetrisch angelegte Bau besticht durch seine ausdrucksvolle Profilierung am Geschosswechsel, die an alle Stielen angefügten Kopfhölzer und die beiden Feuerböcke in der Brüstung des Obergeschosses.

Aus Reimershausen stammt das im rückwärtigen Grundstücksbereich in jüngerer Zeit aufgestellte Bienenhaus, das als nur noch selten anzutreffender Gebäudetypus von Bedeutung ist. Interessant an der luftigem Konstruktion sind die Stützen mit Kapitell und Rundbogenjoch.

Zum Hof gehört noch ein aus dem 19. Jh. stammendes, heute zu Wohnzwecken genutztes Wirtschaftsgebäude, an das sich rechtwinklig ein Stallgebäude mit Tordurchfahrt anschließt. Der Toreinfahrt gegenüber ist am anderen Ende des Hofes das Backhaus angeordnet, dessen Backofen, datiert auf 1901, noch in Funktion ist und der belegt, dass sich die Bewohner der Mühle wegen der Entfernung zum Dorf um autarke Lebensweise bemühten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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