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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortkern Kirchvers
Auf einer von mehreren Straßen umflossenen Insel angesiedelter Streckhof, dessen rechter Teil in diesem Bereich des Dorfes von besonderer städtebaulicher Bedeutung ist. In unterschiedlichen Bauphasen veränderter Rähmbau, im Kern laut nachträglicher Inschrift möglicherweise 1701 mit ausdrucksvollen Mannverstrebungen und gerade am Giebel gut herausgearbeitem Geschossversprung errichtet. Sockel und Erdgeschoss mit zweiläufiger Treppe im 20. Jh. verändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |