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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortkern Kirchvers
Schräg im Straßenraum an der Ecke Gießener Landstraße angeordnetes Wohnhaus, das im Kern aus dem Ende des 18. Jhs. stammt, heute jedoch durch Anbauten überformt ist. Im Fachwerkgefüge des Rähmbaus sind die für die Bauzeit typischen Mannverstrebungen und die Ausgeprägungen am Geschosswechsel zu erkennen. Der Bau ist wichtiger Bestandteil der Reihe giebelständiger Wohnhäuser im Straßenbild der Kirchstraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |