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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortkern Kirchvers
Unmittelbar an den Kirchhof grenzende Hofanlage mit ortsgeschichtlich bedeutsamem Wohnhaus, das im letzten Drittel des 19. Jhs. als Schulhaus in zeittypischem Fachwerk errichtet wurde und wichtiger städtebaulicher Bestandteil der in der Kirchstraße gleichmäßigen Bebauung mit giebelständigen Wohnhäusern ist. Der Zugang über eine senkrecht zum Haus stehende Treppe. Wohl zeitgleich erbaut die Scheune, die im Obergeschoss vollständig mit Schiefer verkleidet ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |