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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
Kirchvers
  • Pfarrstraße 4
Hofanlage und Gartenhaus
Flur: 11
Flurstück: 14

Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortkern Kirchvers

Auf großem Grundstück mit natursteingepflastertem Hof angesiedeltes ehemaliges Pfarrgut, dessen Wohnhaus im Straßenbild eine bedeutende Stellung einnimmt: der Rähmbau ist auf hohem Sockel errichtet und von der Straße über eine zweiläufige Sandstein-Treppe zu erreichen. Zur Aussteifung des etwa in der Mitte des 19. Jhs. entstandenen Gebäudes sind in der Mittelachse zwei Dreiviertelstreben angeordnet, das Dach ist durch Krüppelwalme in gleicher Weise der Symmetrie unterworfen. An der rückwärtigen, vollständig verschieferten Traufseite ist eine Art Aborterker erhalten. Rechtwinklig zum Wohnhaus ist tief im Hof die Scheune aufgestelt, die zu Beginn des 19. Jhs. errichtet noch Fachwerkformen des 18. Jhs. aufnimmt. Als Besonderheit ist hier ein Schulraum eingerichtet, in dem u.a. Konfirmandenunterricht abgehalten wurde. Zur Kenntlichmachung dieser Funktion nach außen wurden zum Hof hin vier Fenster eingebaut, die gotische Spitzbogenformen aufnehmen. Hinter dem Wohnhaus hat sich ein kleines freistehendes Gartenhäuschen erhalten, das wegen seiner Ausführungsdetails eine ausgewöhnliche Rarität darstellt. Auf der Eingangsseite sind neben der verglasten, kassettierten Doppeltür tulpenformige Zierhölzer in die Gefache eingelassen, auf dem Mittelstiel ist ein Blumenpokalmotiv angebracht. Das Fachwerkgefüge läßt eine Entstehung im frühen 19. Jh. vermuten. Der Zugang über eine an der Wohnhausrückseite eigens geschaffene Tür legen eine Nutzung als eine Art Teehäuschen nahe, wie sie eher aus großbürgerlichen oder herrschaftlichen Zusammenhängen bekannt ist. Belegt ist die Nutzung als hofeigenes Backhaus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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