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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortkern Kirchvers
In der Blickachse der Borngasse städtebaulich exponiert gelegene, kleinbäuerliche Winkelhofanlage; das schmale Wohnhaus läßt unter der allseitigen Plattenverkleidung an zwei Gebäudeseiten noch einen Geschossversatz erkennen und ist so dem späten 18. bzw. frühen 19. Jh. zuzuordnen. Der rechtwinklig anschließende Wirtschaftsbau zeigt Fachwerkelemente aus dem frühen 20. Jh. und ist in späteren Bauphasen erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |