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Die Gesamtanlage umfasst die weilerartige, in einem Talkessel gelegene Gehöftgruppe von vier Hofanlagen, deren Bebauung sich an dem S-förmigen Straßenverlauf Nanzhausen entlangzieht. Der nördliche Teil wird gebildet aus den zwei Dreiseithöfen Nr. 1 und 3, die sich mit ihren giebelständigen Wohnhäusern zur Straße öffnen. Dabei bildet das hochaufragende, aus dem späten 19. Jh. stammende Wohnhaus Nanzhausen 1 von Norden her den prägnanten Auftakt. Im Süden bilden Nanzhausen 8 und 9 in einer nahezu geradlinigen Begrenzung den Abschluss des Ortes.
Als ältester Bau ist ins frühe 18. Jh. zu datieren Wohnhaus Nanzhausen 9 mit breitstehenden gebogenen Fachwerkstreben, genasten Kopfhölzern und schnitzverzierten Säulchen an den Eckstielen. Etwas später ist das dekorative Fachwerk von Nanzhausen 3 anzusetzen, das sich durch die Parallelstiele an Eck - und Bundpfosten hervorhebt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |