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Brückenbauwerk der Kreisstraße K 54, die südwestlich des Ortskernes einen Feldweg überquert. In Form eines Parabelbogens in die Mitte des 20. Jhs. errichteter Durchlass, der mittels einer gewölbten Wellenplatte als verlorene Schalung vorgeformt und durch Hinterfüllung von Beton ausgesteift ist. Die Stirnwände sind durch ein Hausteinmauerwerk mit Verzahnung der Bogenquaderung hergestellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |