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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Rodenhausen
U-förmig angelegte, zur Straße sich öffnende Hofanlage mit giebelständigem Wohnhaus, das mit dem gegenüberliegenden Wohnhaus Nr. 1 eine städtebauliche interessante Torsituation in diesem Straßenabschnitt ausbildet. Dreizoniger Rähmbau mit allseitigem Geschossversatz und ausdrucksvollen Mannverstrebungen, das Erdgeschoss in späterer Zeit erneuert; am Rähm und den Füllhölzern Schnitzverzierungen aus Zahnschnitt und Perlband. Das parallel dazu angeordnete Werkstattgebäude des frühen 19. Jhs. nimmt diesen Formenkanon wieder auf. Die den Hof und den Ortskern nach Osten abschließende Scheune in zeittypischem Fachwerk stammt aus dem Ende des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |