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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Rodenhausen
Giebelständiges Wohnhaus, das mit dem gegenüberliegenden Wohnhaus Nr. 4 eine städtebaulich interessante Engstelle im Straßenverlauf bildet. In mehreren Bauphasen aus wieder verwendetem Holz errichteter Rähmbau, dessen älteste Substanz in die 1. Hälfte des 18. Jhs. zurückreicht. Dekoratives Fachwerk mit Halsriegel und Sporn, erhalten haben sich einige Schiebefenster mit Butzenscheiben. Die straßenseitige Ergänzung scheint durch den Giebelbereich eines Abbruchhauses erfolgt zu sein und nimmt die Formen des Hauptteils auf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |