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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Rodenhausen
Zur Straße offener Dreiseithof, der mit giebelständigem Wohnhaus und Scheune das Straßenbild in diesem Bereich prägt. Die Scheune ist noch im Gefüge einer Ständerkonstruktion errichtet, die hier aus Gründen der Holzersparnis gewählt wurde. An der linken Traufseite haben sich Reste einer Kratzputzgestaltung der Gefache erhalten; als Entstehungszeit ist das 18. Jh. anzusetzen. Das auf hohem verputztem Sockel erbaute Wohnhaus gehört als Rähmkonstruktion in konstruktivem Strebenwerk bauzeitlich ebenso in das letzte Viertel des 19. Jhs. wie das Stallgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |