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Wohnhaus einer vierseitigen Hubenhofreite, nach einem Brand 1892 in den Jahren bis 1898 wieder aufgebaut. Einstöckiges Gebäude in konstruktivem Fachwerk von dreizoniger Teilung über Kellersockel aus Bruchstein; mittiges Zwerchhaus, verschindelt, auf Holzpfosten vorkragend. Beispielhaft für das Überleben traditioneller Bauweise mit zeitgemäßen Anklängen (Andeutung eines Schweizerhausgiebels).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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