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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Rollshausen
In der Sichtachse der leicht geschwungen durch den Ort führenden Herborner Straße giebelständig angeordnetes Backhaus, das mit dem hinteren Teil in den steil ansteigenden Hang eingelassen ist. Straßenseitig ein handwerklich geschichteter Grauwackesockel, darüber ein verhältismäßig hohes Fachwerk mit einfachen 3/4-Streben. Der in diesem Straßenbereich bergseitig nahezu allein stehende Bau stammt aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. Er ist wegen seiner städtebaulichen Stellung und aus sozialgeschichtlichen Gründen von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |