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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
Weipoltshausen
  • Gesamtanlage
historischer Ortskern Weipoltshausen

Die Gesamtanlage von Weipoltshausen zieht sich an der Hauptstraße entlang, die in S-Form mit zwei engen Kurven durch den Ort läuft. Im Straßenverlauf treten dabei einzelne Gebäude städtebaulich hervor wie das Wohnhaus Hauptstraße 14 und die Hofanlage Lindenweg 1, die am Ende einer Sichtachse angeordnet sind. In gleicher Weise sind die sich gegenüber liegenden Hofanlagen Hauptstraße 25 und 30 zu erwähnen, die im Bereich der zur Ortsmitte abfallenden Straße eine prägnante Engstelle bilden sowie das in den Straßenraum hinein ragende Wohnhaus Hauptstraße 17 an der Brücke über die Mitlau, die noch weitgehend unverrohrt den Ort von West nach Ost durchläuft. Die sich meist dicht an der Straße orientierende Bebauung setzt sich in der Mehrzahl aus Drei- und Vierseithofanlagen zusammen. Die Vierseithöfe wie Hauptstraße 13, 15, 25 und 30 sowie Lindenweg 1 schließen sich zur Straße durch Torbauten ab. Als im Ortsbild prägnanter Blickpunkt hat sich das inschriftlich auf 1871 datierte, bauzeitlich überlieferte Tor bei Lindenweg 1 erhalten, das genau in der Flucht der Straße angelegt ist. Für die Größe des Ortes ungewöhnlich ist die Anzahl und besondere Ausgestaltung von drei Scheunentoren bei Hauptstraße 13 (datiert 1788), 15 (datiert 1739) und 16, die mit außenliegenden Konstruktionshölzern versehen sind und eine farbige Bemalung aufweisen. Gemeinsam ist ihnen die für Weipoltshausen typische Ausbildung mit Bänderwerk und Andreaskreuzen im oberen Torbereich.

Die ältesten Gebäude sind in der ersten Hälfte des 18. Jhs. entstanden und in der Regel in einem Rähmgefüge errichtet. Bei Hauptstraße 13 und 22 hat sich als Übergang von der Ständerbauperiode die Konstruktion mit über beide Geschosse reichenden Eckstielen überliefert, die auch bei den vorgenannten Scheunen Konstruktionsmerkmal ist.

An vielen Fassaden hat sich eine Ausschmückung des Fachwerks durch Mannfiguren und Schnitzereien erhalten. Besonders reich ausgestattet ist hier das Wohnhaus Hauptstraße 14, an dessen Schaugiebel Zahnschnittfriese, Rosetten und Windräder in die Hölzer eingearbeitet sind. Bei dem Wohnhaus Nr. 13 setzt sich in einem sehr seltenen Beleg die Profilierung des Rähms am Geschossversatzes rahmenartig an den Eckstielen und der Erdgeschossschwelle fort.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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