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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Weipoltshausen
Im ansteigenden Straßenverlauf angesiedelter geschlossener Vierseithof, der mit dem gegenüberliegenden Hof Nr. 30 eine städtebaulich wichtige Torsituation bildet, die sich aus der Enge der Straße und den beiden hochaufragenden Gebäuden ergibt. Erschließung des mit Natursteinpflaster belegten Hofes durch einen inschriftlich auf 1827 datierten Torbau, dessen Durchfahrt mit einer girlandenverzierten Lehmputzdecke versehen ist. Das aus der Mitte des 18. Jhs. stammende Wohnhaus ein in zwei Bauphasen errichteter Rähmbau mit profiliertem Geschossversatz und vollausgebildeten, dekorativen Mannverstrebungen; an der Giebelseite erhalten eine Bekleidung mit hirschzungenförmigen Holzschindeln. Etwa zeitgleich entstanden die rechtwinklig anschließende Scheune mit ähnlichem Fachwerkgefüge; der anschließende Wirtschaftsbau stammt aus dem letzten Viertel des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |