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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Lohra
Weipoltshausen
  • Hauptstraße 30
Hofanlage
Flur: 6
Flurstück: 27/5, 28

Im ansteigenden Bereich der Hauptstraße angesiedelter, durch einen Torbau abgeschlossene Vierseitanlage, dessen Hoffläche noch mit Natursteinpflaster belegt ist. Das Wohnhaus auf niedrigem Sockel ein aus der 1. Hälfte des 18. Jhs. stammender Rähmbau mit profiliertem Geschossversatz, an dem ein zierlicher Zinnenfries und Perlschnüre eingeschnitzt sind, an einer der breitstehenden Mannfiguren Ausbildung der Fußhölzer zu einer Halbrosette, am straßenseitigen Giebel zusätzlich durch Säulen herausgearbeitete Eckstiele; das Erdgeschoss schon teilweise massiv erneuert. Die übrigen Wirtschaftsgebäude sind im letzten Drittel des 19. Jhs errichtet, teilweise sind hier an den Außenfassaden des Hofes Kratzputzgefache erhalten, die mit Girlanden und Stipp-Putzfeldern verziert sind; in einem Gefach ist die Jahreszahl 1887 festgehalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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