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Quaderartig behauener Sandsteinblock mit erhaben herausgemeißeltem Kreuz auf der Oberseite. Der Kreuzstein erinnert an den beruflicher Unredlichkeiten bezichtigten, gräflichen Jagdbeamten I. L. Koebler, der sich hier am 26. November 1862 das Leben nahm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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