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Tisch aus dickem, genastem Sockel und monolither Platte, beide aus Sandstein, vermutlich im frühen 19. Jahrhundert als Rastplatz für gräfliche Jagdgesellschaften gesetzt (vgl. auch Hiltersklingen). Ein Beispiel nicht nur für die vielfältige Durchsetzung der Wälder mit Einrichtungen für die herrschaftliche Jagd, sondern auch für die universelle Nutzung des heimischen Sandsteins.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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