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Unbehauener Granitblock mit eingelassener Bronzeplatte: "Hier verschied plötzlich am 19. 4. 1915 auf der Auerhahnjagd mein lieber Mann Georg Albrecht Graf zu Erbach-Erbach. Erika".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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