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Tagelöhnerhäuschen mit einläufiger Freitreppe, im hohen Steinsockel Keller und Ziegenstall, um 1800 erbaut und 1948 durch den Anbau eines Stall- und Scheunenteils zum Einhaus erweitert. Separates Backhäuschen mit Schweine- und Hühnerstall, daneben ein zweiter kleiner Schweinestall. Laufbrunnen, datiert 1890. Kleinbäuerliches Anwesen von seltener Vollständigkeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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