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Tagelöhnerhaus aus der Zeit um 1830/ 50; einstöckiger, schlichter Fachwerkbau auf Stallsockel; einläufige Außentreppe. Erweiterung durch einen rückwärtigen Anbau und eine talseitige Aufstockung. Neben dem Haus ein abgedeckter Ziehbrunnen. Scheune und Stall jünger, um 1920.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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