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Wohnhaus eines großen, vierseitigen Hubenhofes. Einstöckiges Fachwerkhaus über hohem, massivem Keller-Stall-Sockel (zu Garagen ausgebaut) mit ungewöhnlich repräsentativer, zweiläufiger Freitreppe. Wohngeschoss holzverschindelt, doch lässt die alte Fensterteilung - zwei Dreiergruppen und ein Einzelfenster - auf gutes, ungestörtes Fachwerk schließen. Datum 1746 im Kellersturz, damit ältestes Haus im Tal. Guterhaltener Laufbrunnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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