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Einstöckiges Wohnhaus einer zur Straße hin offenen, dreiseitigen Hofreite. Hoher, massiver Keller-Stall-Sockel und mittige Freitreppe. Altertümliches, fast strebenloses Fachwerk des 18. Jahrhunderts im Wohngeschoß, im Mittelteil die Schwelle in Beton ersetzt. Haustür 19. Jahrhundert. Außergewöhnlich der starke Dachüberstand. Nord- und Südseite verkleidet, die Rückseite in Sandstein. Wirtschaftsgebäude jünger (19. Jahrhundert).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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