Rathausplatz
Reichenberger Straße
Mühlgasse
Bismarckstraße
Bismarckstraße
Bismarckstraße, Postkarte von 1910. Aus: Reichelsheim in alten Ansichten, Zaltbommel/NL, Abb. 13
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Odenwaldkreis
Reichelsheim
  • Gesamtanlage
Reichelsheim

Abseits der dichtbebauten Durchgangsstraße (Darmstädter Straße), mit dieser durch die Bismarckstraße verbunden, liegt der älteste Teil des alten Centortes Reichelsheim, dessen Häuser sich um den steilen Kirchhügel scharen, ein typisches Haufendorf mit wehrbarem Mittelpunkt, dessen ursprünglicher Charakter sich dem fernen Betrachter nur noch aus südwestlicher Richtung, von der "Hauswiese" aus, erschließt, im Ortskern selbst jedoch noch heute in weitgehend unveränderter Form augenfällig geblieben ist. Siedlungsgeschichtliche Urzelle und topographischer Schwerpunkt ist der Kirchhügel, bis heute geistlicher und weltlicher Mittelpunkt der Großgemeinde: Evangelische Pfarrkirche mit zwei Pfarrhäusern, das alte Cent- und Rathaus sowie das erst 1902 erbaute ehemalige Amtsgericht, heute Rathaus. Von der Darmstädter Straße herkommend, flankiert die Bismarckstraße in geschwungenem Verlauf den Kirchhügel, zu beiden Seiten besetzt mit stattlichen Hofreiten, Gasthäusern und Handwerkshäusern, während Kleinhofreiten und Arbeiter- und Tagelöhnerhäuser vor allem in der Mühlgasse und in der Reichenberger Straße angesiedelt sind. Die Gesamtanlage nach HDSchG § 2 Abs. 2 (1) umfaßt den Rathausplatz, die Bismarckstraße in ihrem oberen Verlauf (von Nr. 23 bzw. 26), die Nordseite der Reichenberger Straße (gerade Nr. 2-20) sowie Teile der Mühlgasse (Nr. 1-9 bzw. 2 und 12-18), der Rodensteiner Straße (Nr. 1 bzw. 2-6), der Beerfurther Straße (Nr. 1-3 bzw. 2-8) und Schwesterngasse 1.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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