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Zweigeschossige, gründerzeitliche Villa mit Walmdach, gegiebelten Eckrisaliten und Fachwerkdrempel; Nordwestecke abgeschrägt und im oberen Teil als Ecktürmchen gestaltet; feine neogotische Fensterprofile. Durch seine Ecklage städtebaulich wichtiges Haus, interessant auch als Beispiel beginnender Verstädterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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