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Langgestrecktes Doppelhaus in Traufstellung, Fachwerkbau des 19. Jahrhunderts, im Kern älter, mit ortsunüblichem Mansarddach; das nördliche Drittel mit Mansardgiebel zur Straße hin orientiert. Im Erdgeschoß gründerzeitlicher Ladeneinbau. Das Gebäude ist durch seine Lage am Aufgang zur Kirche für das Ortsbild unentbehrlich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |