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Komplexes, dem gebogenen Straßenverlauf folgendes großes Steingebäude in späthistoristischem Stil, mit Anklängen des Darmstädter Jugendstils; zwei verschieden gestaltete Straßengiebel und ein Eckturm; hinter dem Gebäude ein ehemaliger Gerichtssaal. Die architektonisch ansprechende Anlage wurde 1902 als Amtsgericht eingeweiht, dient heute als Rathaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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