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Isoliert in Ortsmitte stehendes, zweigeschossiges Fachwerkhaus auf massiv erneuertem Erdgeschoß, im Jahr 1554 als Markt- und Gerichtsgebäude der Zent Reichelsheim erbaut. Spätere Nutzungen (seit 1829 Rathaus, später Schule, heute Museum) führten im 19. Jahrhundert zur Schließung der ursprünglich offenen Erdgeschoßhalle. Bedeutender Fachwerkbau von ansehnlicher Größe, in den konstruktiven Details durchaus auf der Höhe seiner Zeit: das Obergeschoß, vierzonig, auf doppeltem Rähmkranz mit Knaggenverriegelung, voll ausgebildete Mannfiguren, genaste Feuerböcke in den Brüstungsfeldern, die Giebelfenster als Fenstererker ausgebildet. An die westliche Traufseite angebaut das sogenannte "Blockhaus" das die Wohnung des Stockmeisters und Arrestzellen enthielt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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