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Kleines, zweistöckiges Tagelöhnerhäuschen auf hohem Kellersockel, Mitte bis zweite Hälfte 18. Jahrhundert, mit einläufiger Freitreppe; die beiden Fachwerkgeschosse mit deutlicher Stockwerksübersetzung; Kratzputz modern. Erhalten die alte Dachrinne und die zweiteilige Kellertür. Haus von typengeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |