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Sandsteinbrücke auf drei Pfeilern mit abgerundeten Ecken, 19. Jahrhundert. Kniehohe, ausschwingende Wangen, ebenfalls in Sandstein. In geringer Entfernung bestand eine weitere Brücke, die den Flutgraben der Gersprenz überquerte. Von ihr ist nichts mehr erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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