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Wohnstallhaus mit rechtwinklig anschließender Stallscheuer
Das giebelständige Wohnstallhaus wurde um 1831 (Inschrift: 1831 PHK) von Peter Keil errichtet und blieb bis mindestens Ende des 19. Jahrhunderts im Familienbesitz. Das massive Sockelgeschoss mit ebenerdigen Eingängen diente als Stalltrakt, in dem das Mast- und Milchvieh separat voneinander untergebracht wurde. Der regionale Bruchstein war bauzeitlich mit einem Kellenwurfputz ohne Anstrich versehen. Die Erschließung des darüberliegenden Wohnbereichs erfolgt über eine einläufige Freitreppe in der Mittelachse der Längsseite. Das aufgeständerte, rein konstruktive Fachwerk war ausschließlich (wie Befunde im geschützten Bereich der Nordfassade belegen) durch Gefache mit floralem Kratzputz dekoriert. Mittlerweile ist die Giebelseite straßenseitig holzverschindelt.
Im Stallgeschoss ist zwischen den Stallungen ein Kühlgehäuse mit direktem Zugang zur darüberliegenden Küche erhalten. Der tonnengewölbte Raum aus Odenwälder Buntsandstein diente (wie ein eingemauertes Kühlregal und diverse Aufhängungen belegen) der kühlen Lagerung von Lebensmitteln, welche durch die benachbarte Stallwärme vor Bodenfrost geschützt waren. Die angrenzenden Stallungen sind mit Lüftungsöffnungen versehen. Zum Teil haben sich Holzbalkendecken mit Lehmfüllung und vor dem Eingang zum Kühlgehäuse eine Manndecke erhalten.
Die Wohnetage mit straßenseitiger Wohnstube war bauzeitlich vermutlich mit monochromen Kalkfarbenanstrichen gefasst. Aufgrund des geringen Verrußungsgrades ist von geschlossenen Raumöfen im Wohnbereich auszugehen. Eine Besonderheit war zudem der abgetrennte Küchenraum. Das Dachgeschoss diente, ausgenommen einer Schlafkammer, als Lagerboden.
Der rückwärtige Stall gehörte vermutlich zur ersten Bauphase und wurde um 1861 zu einer großvolumigen Stallscheuer mit Quertenne ausgeweitet.
Das bemerkenswert erhaltene Wohnstallhaus entspricht einem Haustyp der vor allem zwischen 1750 und 1850 in der Region, aber auch bis nach Süddeutschland verbreitet war. Die schriftlich überlieferten Quellen über den Typenbau bezeugen, dass die Raumordnung sowie der Grundriss in diesem Fall weitgehend unverändert und somit beispielhaft erhalten sind. Die breitgelagerte Hausfront und die großvolumige Gebäudekubatur ersetzen damit das noch im 18. Jahrhundert typisch durch aufwendiges Schnitzwerk dargestellte Repräsentationsbedürfnis der eher wohlhabenden Bauernfamilie.
Aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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