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Einstöckiges Kleinhaus mit einläufiger Freitreppe, nach einer heute verdeckten Inschrift im Türsturz 1834 erbaut. Hoher Sandsteinsockel mit Keller und Stall. Wohngeschoß aus konstruktivem Fachwerk mit gekrümmten, wandhohen Eckstreben; westliche Giebelwand in Stein erneuert. Sozialgeschichtlich interessantes Gebäude als einziges guterhaltenes Tagelöhnerhaus im Dorf.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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