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Einstöckiges Fachwerkhaus, unterkellert, nach Inschrift am Kellereingang 1851 erbaut. Zeittypisch das streng dreizonige, symmetrische Fachwerk mit mittigem Portal und Zwerchhaus. Ovales, verziertes Kellerfenster, das angeblich vom "Beerfurther Schlößchen" stammt. Am "Bau" (Altenteiler) und an der Scheuer Reste von Kratzputz und einem nicht mehr zu entziffernden Spruch.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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