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Kleines, einstöckiges Doppelhaus des frühen 19. Jahrhunderts auf hohem, massivem Stallsockel mit breiter, zweiläufiger Freitreppe und einer gemeinsamen Haustür. Typengeschichtlich interessante Sonderform des Tagelöhnerhauses, das nach Westen durch den nachträglichen Anbau einer Scheune zu einem Einhaus erweitert ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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