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Kleine, geschlossene Hofreite von auffallender Einheitlichkeit. Einstöckiges Wohnhaus in Traufstellung über Kellersockel, konstruktives Fachwerk der Zeit um 1840, im Süden und Westen verschindelt. Parallel zum Wohnhaus stand die 1854 erbaute und 1871 sowie 1948 verlängerte Fachwerkscheune mit sehr gut erhaltenen Pflanzenornamenten und Inschriften in Kratzputztechnik. Abbruchantrag aufgrund von gravierenden Bauschäden Anfang 1989 genehmigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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