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Wohnhaus (ehemaliges Wohnstallhaus) einer U-förmigen Hofreite, nach verlorener Inschrift 1648 erbaut, 1695 im Besitz der Freiherren von Stein. Gutes konstruktives Fachwerk mit deutlicher Stockwerksübersetzung, im Obergeschoß hofseits ein fränkischer Erker, unter dem Mittelfenster ein "Türkenkreuz"; Westseite verkleidet, mit bleiverglasten Fenstern. Eines der ältesten Bauernhäuser des Kreises. Backhaus (ehemaliger "Bau"?), am Keller 1865 datiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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