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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Weiershausen
Weitgehend bauzeitlich erhaltener Vierseithof, der von der Straße durch ein zurückliegendes Scheunengebäude mit Tordurchfahrt erschlossen wird. Das Wohnhaus, inschriftlich datiert 1866, ein streng gegliederter, fünfachsiger Rähmbau auf handwerklich gut geschichtetem Natursteinsockel mit zentraler, zweiläufiger Sandsteintreppe. Die im Untergeschoss teilweise massiv in Bruchstein errichteten Wirtschaftsgebäude sind mit zahlreichen polychromen Gefachbemalungen geschmückt, in deren floralen Zierelemente z. B. ein Weißbindedatum 1887 und Sinnsprüche eingelassen sind: "Laß alles Übels von dier sagen, und laß dich hier und dort verklagen. Halt nur dein Gewissen rein, so wird Gott allzeit bei dier sein". Auf dem Hof hat sich das handwerklich qualitätvoll verlegte Natursteinpflaster mit eingelassenen Rinnen erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |