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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Weiershausen
An der Biegung der Weiershäuser Straße angesiedelte, städtebaulich exponierte Hofanlage. Von Interesse das schlanke, nur etwa 2 m breite Wirtschaftsgebäude, das als typischer Mehrzweckbau in einfachem Gefüge nur noch selten anzutreffen ist. In den hofseitigen Gefachen des in der 2. Hälfte des 19. Jhs. entstandenen Gebäudes haben sich zwei Weißbinder-Inschriften überliefert. Die eine lautet: "Die mir nicht was gönnen und auch nicht was gäben, die müssen sehen, daß ich doch lebe, Und wenn sie glauben ich wäre verdorben, so hat ein jeder vor sich selbst zu sorgen". Rechts an das in jüngerer Zeit errichtete, moderne Wohnhaus schließt sich eine Scheune des 19. Jhs. an. Auf der Hoffläche ist das in Bögen gelegte Basaltpflaster erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |